Kooperationspartner
Leitfaden zum Start in die Weiterbildung
Studium
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Fortschritt im Studium
Dritter Abschnitt des Studiums geschafft?
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Prüfung
Ärztliche Prüfung erfolgreich bestanden?
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Approbation
Approbation beantragt?
Weiterbildungsordnung
Die sächsische Weiterbildungsordung bildet die Grundlage für Ihre Weiterbildung. In dieser sind folgende Punkte festgesetzt:
Fördermöglichkeiten
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Förderung ihrer Weiterbildung nach § 75 a SGB V
Förderbetrag monatlich 5.000 € (Weiterführende Infos)
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in Gebieten, für die drohende Unterversorgung festgestellt wurde
Förderbetrag monatlich 250 € (Weiterführende Infos)
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in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung
Förderbetrag monatlich 500 € (Weiterführende Infos)
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Weiterbildungsdauer
60 Monate (auch in Teilzeit möglich, dadurch verlängert sich ihre Weiterbildungszeit entsprechend)
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Fachgebiete
ambulant und stationär, sowie Haus- und Fachärzte (weiterbildungsbefugte Ärzte)
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Weiterbildungsinhalte
Die Dokumentation der Weiterbildungszeit erfolgt über ein Logbuch.
Facharztprüfung
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Inhalte und Zeiten
Alle in der sächsischen Weiterbildungsordnung geforderten Inhalte und Zeiten erlangt?
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Beantragung der Zulassung zur Facharztprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer
Hinweise zur Weiterbildungsprüfung Bitte fordern Sie das Antragsformular auf Zulassung zur Prüfung direkt im Referat Weiterbildung/Prüfungswesen der SLÄK an.
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Facharztprüfung
vor einer Prüfungskommission der Sächsischen Landesärztekammer
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Facharzturkunde
Erfolgreicher Erwerb des Titels Facharzt im gewählten medizinischen Fachgebiet