“Der monatliche Förderbetrag je vollzeitbeschäftigten Arzt in Weiterbildung beträgt 5.000€ ab dem 01.07.2020. Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Anteil von maximal 2.500€ durch die KV Sachsen und zuzüglich von maximal 2.500€ durch die Krankenkassen. Bei Teilzeitbeschäftigung und für Teile eines Monats erfolgt die Förderung anteilig.”
Die offiziellen Bescheide dazu werden in den nächsten Tagen von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen an die Weiterbildungsstellen versandt.