Empfänger der Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V
Ab 01.01.2023 werden die Förderbeträge für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und den ausgewählten fachärztlichen Fachgruppen von 5.000 € auf 5.400 € (je Vollzeitstelle) angehoben. Bei Teilzeitbeschäftigung und für Teile eines Monats erfolgt die Förderung anteilig.
Empfänger der KVS-Weiterbildungsförderung in anderen zulassungsfähigen Fachgebieten
Die allein durch die KVS gewährte Weiterbildungsförderung für die übrigen zulassungsfähigen Fachgebiete wird von 2.500 € auf 2.700 € (je Vollzeitstelle) durch Beschluss des Vorstandes der KV Sachsen erhöht.
Im Laufe des ersten Quartals 2023 erhalten Sie unaufgefordert einen neuen Änderungsbescheid.